AGB
1. Gewährleistung für Dienstleistungen im Bereich PC-Service:
Nach Fertigstellung der Arbeit wird im Beisein des Kunden ein Funktionstest durchgeführt.
War dieser erfolgreich, quittiert der Kunde dies auf dem Auftragsbogen. Sollten innerhalb von
2 Tagen (Stichtag ist der Tag der Fehlermeldung) nach erbrachter Dienstleistung Fehler
auftreten, wird geprüft, ob die Fehlerursache in der erbrachten Dienstleistung liegt, oder ob
der Kunde diesen Fehler selbst hervorgerufen hat. Liegt die Fehlerursache in der erbrachten
Dienstleistung hat der Kunde ein Recht auf kostenlose Nachbesserung oder, falls es nach 3
Nachbesserungsversuchen nicht gelingt den Fehler zu beheben, auf Rückzahlung des
Rechnungsbetrages. Die Behebung von Fehlern die der Kunde selbst verursacht hat, sowie
zusätzliche Dienstleistungen während der Fehlerbehebung werden dem Kunden in Rechnung
gestellt. Dies bezieht sich auch auf die Fahrtkosten.
2. Eventuell durch die Firma Ewald Langenbacher HEBEL-Dienstleistungen verursachte
Schäden:
Treten während, oder kurz nach der Erbringung der Dienstleistungen durch die Firma Ewald
Langenbacher HEBEL-Dienstleistungen Schäden am PC, oder anderen Geräten auf, wird
durch die DEVK Betriebshaftpflichtversicherung geprüft, ob der Schaden durch die Firma
Ewald Langenbacher HEBEL-Dienstleistungen verursacht wurde. Wenn ja, wird der Schaden
durch die DEVK Betriebshaftpflichtversicherung reguliert. Wenn nein, hat der Kunde keinen
Anspruch auf Schadensersatz seitens der Firma Ewald Langenbacher HEBELDienstleistungen.
3. Gewährleistung für verkaufte Artikel wie z. B. Hardware im PC-Bereich:
Die Gewährleistung für die verkauften Artikel übernimmt grundsätzlich der Rechnungssteller
für die betreffenden Artikel. Das heißt: Wurde der Artikel von der Firma Ewald Langenbacher
HEBEL-Dienstleistungen in Rechnung gestellt, wird auch von ihr die Gewährleistung
übernommen. War die Firma Ewald Langenbacher HEBEL-Dienstleistungen beim Verkauf des
Artikels nur als Vermittler tätig und der Artikel wurde von einer dritten Firma in Rechnung
gestellt, übernimmt diese die Gewährleistungspflicht. Dies bezieht sich auch auf die aus dem
Verkauf der Artikel resultierenden Dienstleistungen, wie z. B. Installation von Software.
4. Dienstleistungen im erweiterten Bereich der Werbung:
Websites, Plakate, Prospekte usw. werden grundsätzlich nach Vorgaben des Kunden bzw. in
Zusammenarbeit mit ihm erstellt. Gibt der Kunde keine besonderen Vorgaben und erteilt einen
„Blankoauftrag“ über deren Erstellung fertigt die Firma Ewald Langenbacher HEBELDienstleistungen
selbständig einen Entwurf an, der nach der Fertigstellung dem Kunden
ausführlich vorgestellt wird. Bringt der Kunde während der Vorstellung des Entwurfes
Änderungsvorschläge vor, werden diese Änderungen ausgeführt und nach Zeitaufwand
berechnet. Gibt der Kunde sich mit dem Entwurf einverstanden, wird dieser so wie er ist ins
Original übernommen und berechnet.
5. Fahrtkosten:
Falls keine pauschale Fahrtkostenerstattung vereinbart wurde, werden die Fahrtkosten nach
den gefahrenen Kilometern berechnet. Als Berechnungsgrundlage dient hierfür die doppelte
Distanz zwischen dem Firmensitz der Firma Ewald Langenbacher HEBEL-Dienstleistungen in
Löffingen und dem Ort der erbrachten Dienstleistung. Als Basis für die
Wegstreckenberechnung wird ein Routenplaner verwendet. Werden für die Erbringung einer
Dienstleistung mehrere Fahrten notwendig, werden diese ebenfalls extra berechnet, sofern
der Grund für die Mehrfahrten beim Kunden und nicht bei der Firma Ewald Langenbacher
HEBEL-Dienstleistungen liegt.
6. Zahlungen Eigentumsvorbehalt:
Grundsätzlich gilt für alle gestellten Rechnungen: Zahlbar sofort und ohne Abzug.
Der Kunde hat den Rechnungsbetrag an den jeweiligen Rechnungssteller direkt zu zahlen.
Dies gilt z. B bei Verkäufen, bei denen die Firma Ewald Langenbacher als Vermittler tätig war.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Rechnungsstellers.