Immobilienverwalter (IHK)
- WEG Verwaltung
- Mietverwaltung
- Auch für kleine WEGs und einzelne Wohnungen
Gemäß §34c GewO
Leistungen WEG-Verwaltung:
Zu den von uns angebotenen Leistungen in der WEG-Verwaltung gehören u. a.:
- Hausgeldabrechnungen
- Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Bezahlung anfallender Rechnungen
- Begutachtung von eventuellen Problemen vor Ort
- Ggf. Beauftragung und Koordination von Handwerkern bzw. Dienstleistern
- Lohnabrechnungen eines eventuell eingestellten Hausmeisters
- Verhandlungen mit Ämtern
- Verhandlungen mit Anbietern von Strom, Wasser usw.
- Kosten-Nutzer-Aufstellungen für und Verhandlungen mit Abrechnungsservice
- Organisation, Abhaltung von und Teilnahme an WEG-Mitgliederversammlungen
O. g. Leistungen bieten wir auch Eigentümern von Mehrfamilenhäusern mit vermieteten Wohnungen an, die keiner WEG angehören.
Mietverwaltung
Anmerkungen zu Mietverwaltung:
- Eine Mietverwaltung kann vereinbart werden, unabhängig davon, ob die WEG-von uns verwaltet wird.
- Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, ohne WEG, übernehmen wir gerne auch die Verwaltung
- Die Kosten einer Mietverwaltung für Eigentümer einer von uns verwalteten WEG wird dem jeweiligen Eigentümer gesondert verhandelt und ihm gesondert in Rechnung gestellt.
Leistungen der Mietverwaltung u. a.:
- Betriebskostenabrechnungen für Mieter auf Basis der WEG-Daten (Mietverwaltung innerhalb einer verwalteten WEG)
- Betriebskostenabrechnungen für Mieter auf Basis von Hausgeldabrechnungen fremder Verwaltungen (Eigentümer gehört einer fremdverwalteten WEG an)
- Betriebskostenabrechnungen für Mieter auf Basis von verbuchten Geschäftsvorfällen (Hauseigentümer gehört keiner WEG an)
Preisvarianten Immobilienverwaltung | |||||
Abrechnung nach Aufwand | Pauschale Standard | Pauschale Premium | |||
Die Verwaltergebühren werden nach Arbeitsaufwand berechnet | Diese Pauschale gilt für alle Arbeiten, die vom Büro aus getätigt werden können. | Diese Pauschale beinhaltet alle Tätigkeiten, die mit der Verwaltung in Verbindung stehen. | |||
Stundensatz 25,21 € 19% USt. 4,79 € Summe 30,00 € | Pauschale pro Wohnung und Monat 10,50 € 19% USt. 2,00 € Summe 12,50 € | Pauschale pro Wohnung und Monat 19,00 € 19% USt. 3,61 € Summe 22,61 € | |||
Die Gebühren werden auf die Eigentümer aufgeteilt, für die, die Arbeiten angefallen sind. | Außeneinsätze, z. B. Vorort-Termine werden gesondert in Rechnung gestellt. Siehe Abrechnung nach Aufwand | ||||
So könnte eine Aufteilung der Verwalterkosten bei einer reinen Abrechnung nach Aufwand (Variante 1) aussehen:
Bei der Pauschale Standard (Variante 2) würden zusätzlich zum Pauschalbetrag nur die Tätigkeiten, die mit Fahrten vebunden sind/waren berechnet.