Hier erfahren Sie, welchen Eindruck meine bisherigen Arbeit- bzw. Auftraggeber von mir hatten.
Bei beiden Firmen war ich nach meiner Festanstellung über mehrere Monate wieder freiberuflich tätig.
Nachweise der gem. §34c
Absatz1 Satz 1 GewO geforderten Weiterbildung für Immobilienverwalter